2. 2.1. Mit Eingabe vom 6. Februar 2025 ersuchte die Zentrale Inkassostelle der Gerichte des Kantons Aargau (fortan: Berufungsgegner) beim Bezirksgericht Lenzburg um Eröffnung eines Nachzahlungsverfahrens und um Anordnung der Nachzahlung in der Höhe von noch ausstehenden Kosten der amtlichen Verteidigung im Betrag von Fr. 16'645.30. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg eröffnete mit Verfügung vom 25. Februar 2025 ein Nachzahlungsverfahren und forderte den Berufungsführer auf, sich innert 20 Tagen lückenlos über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie über seine Auslagen auszuweisen, unter Androhung der Anordnung der Nachzahlung im Unterlassungsfall.