Gegenstand Entscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg vom 28. August 2025 betreffend Nachzahlung in der Strafsache gegen A._____ -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Lenzburg (ST.2013.63) sowie im Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Aargau (SST.2015.356) gegen A._____ (fortan: Berufungsführer) wurden die Kosten für die amtliche Verteidigung in Höhe von Fr. 11'045.30 bzw. Fr. 5'600.00 unter dem Vorbehalt der späteren Rückzahlung einstweilen aus der Gerichtskasse bezahlt.