2. 2.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und nicht bestritten, dass der Beschuldigte den weissen Opel BL aaa am Sonntag, 24. September 2023, um 00:34 Uhr, auf dem Trottoir bei der Einmündung der Turnhallenstrasse in die Wegenstetterstrasse während rund 20 Minuten angehalten hatte (Fotos in UA act. 7 und 9; vorinstanzliches Urteil E. 6 f.). Der Beschuldigte wurde in besagter Nacht durch eine herbeigerufene Patrouille der Regionalpolizei Unteres Fricktal kontrolliert und als Fahrer zweifelsfrei identifiziert (UA act. 2), was der Beschuldigte denn auch nicht in Abrede stellt.