AnwT vorgesehenen Regelstundenansatz von Fr. 240.00 auszugehen ist. Beim geltend gemachten Aufwand von 30 Minuten für das Fristerstreckungsgesuch vom 23. April 2025 und die E- Mail, das Fristerstreckungsgesuch betreffend, an die Privatklägerin vom 24. April 2025 handelt es sich zudem um Kanzleiarbeiten, welche nicht entschädigt werden.