Vor dem Bezirksgericht Bremgarten gab die Privatklägerin zu Protokoll, sie habe nach den ersten Nachrichten des Beschuldigten eine Freundin kontaktiert und sich mit ihr auf dem Spielplatz verabredet. Sie habe nicht allein in der Wohnung sein wollen und habe sich einfach unwohl gefühlt. Im Anschluss an die ersten vier Nachrichten habe sie Angst gehabt und ihre Anwältin angerufen. Sie habe sich eingeschüchtert gefühlt und habe Paranoia gehabt. Sie habe Angst gehabt, dass die Worte zur Tat würden und dass jetzt etwas passiere (act. 186).