4.4.2. Bereits am 5. Juni 2024 gab die Privatklägerin im Rahmen der Einvernahme bei der Kantonspolizei Aargau zu Protokoll, sie würde dem Beschuldigten die Verwirklichung der Drohungen zutrauen, wenn er sich in einem Ausnahmezustand befinde und dies durch Alkohol verstärkt werde (act. 101, Frage 22). Auf die Frage, wie fest sie auf einer Skala von 1-10 Angst vom Beschuldigten habe, antwortete sie "aktuell 7" (act. 101, Frage 26). Vor dem Bezirksgericht Bremgarten gab die Privatklägerin zu Protokoll, sie habe nach den ersten Nachrichten des Beschuldigten eine Freundin kontaktiert und sich mit ihr auf dem Spielplatz verabredet.