Die 9 Nachrichten des Beschuldigten wurden von diesem innert einer Zeitspanne von rund 4 Stunden verschickt, wobei anfänglich explizit Gewalt angedroht wurde ("niederschlagen", "kampfunfähig und -tauglich") und gegen Ende Einschüchterungen erfolgten, welche die Sicherheit der Privatklägerin beschlugen ("Deine Sicherheit ist auch nicht mehr gewährleistet", "wir stehen vor der Türe, kannst kommen…"). Der enge zeitliche Zusammenhang der Nachrichten und das darin gezeigte sich steigernde Gefährdungspotential bis hin zum Hinweis, dass jemand vor der Türe stehe, lassen unmissverständlich auf eine eindringliche und die Sicherheit von