4.3.2. Die 9 Nachrichten des Beschuldigten wurden von diesem innert einer Zeitspanne von rund 4 Stunden verschickt, wobei anfänglich explizit Gewalt angedroht wurde ("niederschlagen", "kampfunfähig und -tauglich") und gegen Ende Einschüchterungen erfolgten, welche die Sicherheit der Privatklägerin beschlugen ("Deine Sicherheit ist auch nicht mehr gewährleistet", "wir stehen vor der Türe, kannst kommen…").