6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber." 3. 3.1. Mit Eingabe vom 21. Januar 2025 erklärte der Beschuldigte gegen das ihm am 17. Januar 2025 zugestellte und schriftlich begründete Urteil Berufung. Er beantragte einen vollumfänglichen Freispruch von Schuld und Strafe, die Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Aargau, die Ausrichtung einer Entschädigung für seine Verteidigungskosten sowie eine Genugtuung in Höhe von Fr. 300.00 für die erstandene Überhaft von einem Tag.