4. 4.1. Allfällige Zivilforderungen werden auf den Zivilweg verwiesen. 4.2. Der Zivil- und Strafklägerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen. -4- 5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 800.00 Gerichtsgebühr Fr. 1'200.00 andere Auslagen Fr. 42.00 Total Fr. 2'042.00 Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt, somit insgesamt Fr. 2'042.00.