1.3. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 3. Juli 2024 Einsprache. 1.4. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten überwies den Strafbefehl mitsamt Akten am 24. Juli 2024 als Anklageschrift an das Bezirksgericht Bremgarten zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Am 23. Oktober 2024 fand vor dem Bezirksgericht Bremgarten die Hauptverhandlung mit Befragung der Privatklägerin und des Beschuldigten statt. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte mit Urteil vom 23. Oktober 2024: "1. Der Beschuldigte wird der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen.