Beschuldigter B._____, geboren am tt.mm.1976, von Trub, […] verteidigt durch Rechtsanwalt Remo Gilomen, […] Gegenstand Drohung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 26. Juni 2024 sprach die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten den Beschuldigten wegen mehrfacher Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB) schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 130.00 (Probezeit 2 Jahre), abzüglich eines Tages Untersuchungshaft, sowie einer Busse von Fr. 900.00. 1.2. Dem Strafbefehl lag folgender Sachverhalt zugrunde: