weiteren Hinweisen). Die Position "p.m." wäre ebenfalls von 0.5 Stunden auf 0.25 Stunden zu kürzen, da die Zustellung an den Mandanten mit einem Standardschreiben sowie die Rechnungsstellung durch das Kanzleipersonal vorgenommen werden kann. Damit wäre der Stundenaufwand um insgesamt 2.95 Stunden zu kürzen. Daraus würde ein als angemessen einzustufender Aufwand von 6.95 Stunden resultieren, wobei ein Stundenansatz von Fr. 240.00 zu vergüten wäre (§ 9 Abs. 2bis AnwT).