Aufgrund dessen forderte der Verteidiger des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft auf, das Verfahren diesbezüglich einzustellen und einen neuen Strafbefehl betreffend "Lightbars/Gefahrenlichter" auszustellen, was diese unterliess. Obwohl die Vorinstanz schliesslich den Beschuldigten vom Vorwurf des Nichtbedienens des Fahrtschreibers freisprach, auferlegte sie ihm die gesamten Verfahrenskosten, was nicht gerechtfertigt ist, zumal ihm mit der vorinstanzlichen Begründung, er habe das Verfahren verursacht, zumindest indirekt vorgeworfen wird, es treffe ihn ein strafrechtliches Verschulden.