Auch eine telefonische Nachfrage bei der Geschäftsleitung des Transportunternehmens B._____ AG ergab, dass das Fahrzeug "gelegentlich durch eine Drittperson" auf dem Firmengelände "vorgeladen" werde. Aufgrund dessen forderte der Verteidiger des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft auf, das Verfahren diesbezüglich einzustellen und einen neuen Strafbefehl betreffend "Lightbars/Gefahrenlichter" auszustellen, was diese unterliess.