23 f.). Der (unveränderte) Strafbefehl wurde am 4. April 2025 an das Bezirksgericht überwiesen (act. 25), welches den Beschuldigten vom Vorwurf des mehrfachen Nichtbedienens des Fahrtschreibers freisprach und ihn unter vollständiger Kostenauflage wegen Inverkehrbringens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand (Lightbars/Gefahrenlichter) verurteilte (vgl. vorinstanzliches Urteil).