Dies anerkannte der Beschuldigte anlässlich der Polizeikontrolle vom 7. November 2024, bei welcher die Beanstandungen am Fahrzeug (Lightbars/Gefahrenlichter) erneut festgestellt wurden (vgl. act. 2 f.). Weiter wurden anlässlich der Verkehrskontrolle vom 7. November 2024 sämtliche auf der Fahrerkarte des Beschuldigten und die im Massenspeicher der Fahrtschreibereinheit vorhandenen digitalen Rohdaten des Kontrolltages und der vorgegangenen 29 Kalendertagen, d.h. vom 29. September 2024 bis 7. November 2024, mittels Down- load-Key heruntergeladen und gesichert (vgl. Art. 21 der Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs [SR 741.013; SKV] i.V.m.