3.1.2. 3.1.2.1. Am 7. Oktober 2024 wurden die Gefahrenlichter anlässlich der letzten Fahrzeugprüfung durch das Strassenverkehrsamt bemängelt und der Beschuldigte als Fahrzeughalter dazu angehalten, im Sinne der Verkehrssicherheit die nicht zulässigen Gefahrenlichter umgehend zu entfernen. Dem Prüfbescheid wurde nicht entsprochen. Dies anerkannte der Beschuldigte anlässlich der Polizeikontrolle vom 7. November 2024, bei welcher die Beanstandungen am Fahrzeug (Lightbars/Gefahrenlichter) erneut festgestellt wurden (vgl. act.