durchgeführte Fahrtschreiberkontrolle durch die Kantonspolizei Aargau habe somit zu keinem Mehraufwand und keinen Mehrkosten im Vergleich zu einer landesweit üblichen Verkehrskontrolle geführt. So seien für die -5- ARV-Kontrolle keinerlei zusätzliche Funktionäre aufgeboten worden, sondern die entsprechenden Kontrollgeräte bzw. Fachpersonen seien standardmässig von der Polizei bei Verkehrskontrollen vorhanden (vgl. Berufungsantwort S. 2).