h) den anderen Auslagen Fr. 0.00 i) der Anklagegebühr Fr. 500.00 Total Fr. 1'208.00 -3- 5.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a, g und i im Gesamtbetrag von Fr. 1'208.00 auferlegt. 6. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selber.