Gegenstand Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 11. Februar 2025 wegen Inverkehrbringens eines Motofahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand (Lightbars und Gefahrenlichter) und mehrfachen Nichtbedienens des Fahrtschreibers zu einer Busse von Fr. 800.00, ersatzweise 8 Tage Freiheitsstrafe. 1.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Laufenburg erkannte auf Einsprache gegen den Strafbefehl hin mit Urteil vom 10. Juli 2025: