7. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage des Privatklägers C._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. - 19 - 8. 8.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigen auferlegt. 8.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem früheren amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Adrian Dumitrescu, für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 4'974.20 auszurichten. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, der neuen amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin Zoë Arnold, für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 5'035.00 auszurichten.