1.2. Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Drohung (Anklagesachverhalt Ziff. 3.1) freigesprochen. 2. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte ist schuldig - der einfachen Körperverletzung gemäss Art. 123 Ziff. 1 StGB (Anklagesachverhalt Ziff. 2); - der Widerhandlung gegen das Waffengesetz gemäss Art. 33 Abs. 1 WG (Anklagesachverhalt Ziff. 1). 3. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird hierfür gemäss den in Ziffer 2 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 49 StGB und Art. 40 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.