Dies ergibt gesamthaft einen um 12.83 Stunden reduzierten und an die Dauer der Berufungsverhandlung von 2.5 Stunden angepassten Aufwand der neuen amtlichen Verteidigerin von gerundet 20.35 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 220.00. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 178.50 und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8.1 %, woraus eine Entschädigung - 17 - der neuen amtlichen Verteidigerin für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 5'035.00 resultiert. Zusammen mit der Entschädigung des früheren amtlichen Verteidigers für das Berufungsverfahren Fr. 4'974.20 ergibt dies eine – insgesamt sehr hoch erscheinende – Entschädigung von Fr. 10'009.20.