In Anbetracht der Tatsache, dass die amtliche Verteidigerin einzig ihre Plädoyernotizen und einen Bericht des Beistands des Beschuldigten schriftlich abgegeben hat, erscheint ein Aufwand von 3 Stunden zur Vorbereitung der Unterlagen als überhöht. Im Übrigen ist nicht ersichtlich, wofür eine erneute 3-stündige Besprechung mit dem Klienten (inkl. Weg) zu diesem Verfahrenszeitpunkt notwendig gewesen sein sollte, nachdem bereits mehrere telefonische Besprechungen stattgefunden hatten.