Für die Vorbereitung der Unterlagen für die Berufungsverhandlung sowie für Telefonate und persönliche Besprechungen mit dem Klienten macht die amtliche Verteidigerin einen Aufwand von gesamthaft 6.67 Stunden geltend (Positionen vom 10. September 2025, 26. September 2025, 3. Dezember 2025, 11. Dezember 2025). In Anbetracht der Tatsache, dass die amtliche Verteidigerin einzig ihre Plädoyernotizen und einen Bericht des Beistands des Beschuldigten schriftlich abgegeben hat, erscheint ein Aufwand von 3 Stunden zur Vorbereitung der Unterlagen als überhöht.