Die amtliche Verteidigerin macht für das Aktenstudium einen Aufwand von insgesamt 3 Stunden geltend, was sich in Anbetracht der Tatsache, dass sie mit dem Fall bereits aufgrund des Mandats ihres Kanzleikollegen vertraut war, als zu hoch erweist. Dem Obergericht erscheint ein Aufwand von 2 Stunden angemessen, weshalb die genannte Position um 1 Stunde zu kürzen ist.