Die amtliche Verteidigerin macht für das Erstellen des Plädoyers einen Aufwand von 15.83 Stunden geltend (Positionen vom 7. Oktober 2025, 20. November 2025, 21. November 2025, 3. Dezember 2025, 9. Dezember 2025). Dieser Aufwand erweist sich als zu hoch, zumal der vorherige amtliche Verteidiger, welcher Kanzleikollege der neuen amtlichen Verteidigerin ist, für das Berufungsverfahren bereits mit Fr. 4'974.20 entschädigt wird. Seiner Kostennote ist zu entnehmen, dass die neue amtliche Verteidigerin bereits vor ihrer Einsetzung mit dem Sachverhalt und den sich stellenden Fragen vertraut war.