Die amtliche Verteidigerin hat anlässlich der Berufungsverhandlung eine Kostennote mit einem Aufwand von 29.68 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 220.00 sowie Auslagen von Fr. 178.50 und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8.1 %, gesamthaft somit Fr. 7'251.45, geltend gemacht. Zusammen mit dem geschätzten Aufwand von 4 Stunden für die Berufungsverhandlung sowie einer weiteren geschätzten Stunde zur Prüfung und Besprechung des Urteils mit dem Beschuldigten beläuft sich der geltend gemachte Aufwand auf insgesamt Fr. 8'440.55. Dieser Aufwand steht zum Umfang und zur Schwierigkeit des Berufungsverfahrens, das seitens des Beschuldigten von Anfang an auf die Frage beschränkt war, ob