Die Festlegung der konkreten Vollzugsmodalitäten obliegt nicht dem Gericht. Zuhanden der Vollzugsbehörde ist jedoch auf das Gutachten von Dr. med. Bettina Mescher sowie ergänzend auf ihre Ausführungen anlässlich der Berufungsverhandlung (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13 f.) hinzuweisen, namentlich auf die darin enthaltenen Empfehlungen zu geeigneten Institutionen (D._____, E._____, F._____). 2.5. Die vorläufige Festnahme von 3 Tagen (24. Juli bis 26. Juli 2024), die ausgestandene Untersuchungshaft von 158 Tagen (18. August 2024 bis - 15 -