Da es sich dabei um hochwertige Rechtsgüter handelt, ist das Behandlungsbedürfnis höher zu werten als die Schwere des Eingriffs in die Freiheitsrechte des Beschuldigten. Weiter ergibt sich, dass die Legalprognose ohne Behandlung sehr schlecht ist, zumal sich eine Zunahme der Gewaltbereitschaft des Beschuldigten gezeigt hat und die ihren vorläufigen Abschluss in der mit einem Messer verursachten einfachen Körperverletzung gefunden hat. Die seit 2021 zu beobachtende erneut zunehmende Delinquenz wurde nur durch Gefängnisaufenthalte unterbrochen (Gutachten UA act. 682).