Je höherwertiger die gefährdeten Rechtsgüter sind, desto geringer muss das Rückfallrisiko sein (Urteil des Bundesgerichts 7B_408/2025 vom 4. September 2025 E. 2.3.1). Bei der Gefährdung hochwertiger Rechtsgüter wie Leib und Leben sind an die Nähe und das Ausmass der Gefahr weniger hohe Anforderungen zu stellen als bei der Gefährdung weniger bedeutender Rechtsgüter wie Eigentum und Vermögen (Urteil 6B_576/2024 vom 11. Dezember 2024 E. 6.3 mit Hinweisen).