Im Falle einer Entlassung in ein unstrukturiertes Entlassungsszenario sei mit einer hohen Rückfallquote zu rechnen (Gutachten UA, act. 681). Alternativen oder Ergänzungen zur Anordnung einer stationären Massnahme seien gemäss Gutachterin derzeit nicht geeignet, die Wahrscheinlichkeit von zukünftigen strafbaren Handlungen günstig zu beeinflussen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass derartige Ersatzmassnahmen in der Vergangenheit bereits gescheitert seien (Gutachten, UA act. 690).