Die Gutachterin hielt in ihrem Gutachten fest, dass ein Therapieerfolg eine Abstinenz von allen psychotropen Substanzen voraussetze. Der Schwerpunkt der Therapie solle im Sinne einer Psychoedukation und Vermittlung von «Copingverhalten» auf der Therapiebereitschaft, Compliance sowie dem spezifischen Konfliktverhalten liegen (Gutachten UA act. 682 f.). Ein besonderes Gewicht käme der Schaffung eines sozialen Empfangsraumes zu, zudem solle eine stabile Behandlungsmotivation, Krankheitseinsicht und eine langfristige Abstinenz jeglichen Konsums erzielt werden (Gutachten UA act.