So weist Dr. med. Bettina Mescher in ihrem Gutachten sowie auch anlässlich der Berufungsverhandlung auch darauf hin, dass die Behandlungsmotivation mit grosser Wahrscheinlichkeit zunächst nicht konsistent und überdauernd sein werde (Gutachten UA act. 690; Protokoll Berufungsverhandlung S. 14). Erfahrungsgemäss sei ein längerer Zeitraum nötig, um die Legalprognose längerfristig verbessern zu können (Gutachten UA act. 683). Bei guter Mitarbeit und günstigem Verlauf benötige man vorliegend ungefähr zwei Jahre (Protokoll Berufungsverhandlung S. 17).