In den drei von ihr empfohlenen Institutionen hätte die Chance bestanden, den Beschuldigten zur Mitarbeit zu motivieren und bestehe auch heute noch die Chance, für den Beschuldigten eine erfolgreiche Therapie durchzuführen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13 f.). In ihrer Erfahrung könne eine längere Phase der Abstinenz durchaus einen Rückgang der Persönlichkeitsdepravation bewirken, womit sich jemand wesentlich bessern könne und eine gute Zusammenarbeit möglich sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 14).