so verlaufen sei, aufgrund der fehlenden Flexibilität der Institution sei der Therapieversuch von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13). In den drei von ihr empfohlenen Institutionen hätte die Chance bestanden, den Beschuldigten zur Mitarbeit zu motivieren und bestehe auch heute noch die Chance, für den Beschuldigten eine erfolgreiche Therapie durchzuführen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13 f.).