Anlässlich der Berufungsverhandlung führte Dr. med. Bettina Mescher schlüssig und nachvollziehbar aus, dass beim Beschuldigten weiterhin ein Therapiebedarf bestehe, allein um die Gefahr weiterer Straftaten zu mindern (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13). Es sei bedauerlich, dass der Therapieversuch im B._____ so verlaufen sei, aufgrund der fehlenden Flexibilität der Institution sei der Therapieversuch von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13).