Dr. med. Bettina Mescher kommt in ihrem Gutachten zum Schluss, dass eine stationäre Massnahme zur Absenkung des Delinquenzrisikos sinnvoll und dringend notwendig sei. Es existiere eine wissenschaftliche Evidenz dafür, dass durch die Behandlung derartiger Krankheitsbilder die Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich gesenkt werden könne. Gemäss der klinischen Erfahrung seien die Chancen in diesem Fall relativ hoch, da sich in der Vergangenheit gezeigt habe, dass eine Abstinenz und eine Einbindung in ein entsprechendes Setting beim Beschuldigten dazu geführt habe, dass es zu keinen neuen Straftaten gekommen sei. Die benötigte Suchtbehandlung bestehe aus mehreren Phasen.