Ausgehend davon, dass der Beschuldigte in allen wichtigen Prognoseinstrumenten Höchstwerte erzielt habe, sei davon auszugehen, dass die Rückfallquote im oberen Bereich bzw. über der Basisrate von 42 % in einem Zeitraum von drei Jahren läge (Gutachten UA act. 687). Hierfür würde insbesondere auch die durch die langjährige Suchterkrankung entstandene Persönlichkeitsdepravation sprechen, welche zu einem Verlust an Kritikund Urteilsfähigkeit geführt habe, womit in Zukunft mit Taten ähnlich den Anlassdelikten zu rechnen sei (Gutachten UA act. 687).