Bezüglich den im Rahmen der Begutachtung angewendeten statistischen Prognoseinstrumenten stellte die Gutachterin fest, dass der Beschuldigte bei der Prognoseskala PCL-R mit einem Gesamtwert von 26.3 (von 40) Punkten 67.2 % der Vergleichspopulation übertrifft und somit ausgeprägte psychopathische Wesenszüge aufweise (Gutachten UA act. 674 ff.). Auch im in Bezug auf erneute Gewaltdelinquenz verwendeten Violence Risk Appraisal Guide (VRAG) erreiche der Beschuldigte einen Summenwert von 18, was der Risikokategorie 7 (von 9) entspreche. Das Rückfallrisiko für erneute Gewaltdelikte läge für einen Beobachtungszeitraum von 10 Jahren demnach bei 64% (Gutachten UA act. 676).