Protokoll Berufungsverhandlung S. 12). Die Gutachterin bezieht sich in ihren Ausführungen im Gutachten einerseits auf den Vorfall mit dem Messer vom Juli 2024 und andererseits auf die ihm vorgeworfenen Tätlichkeiten vom August 2024, wobei letztere vorliegend nicht mehr Gegenstand des Verfahrens bilden, da die Vorinstanz das Verfahren zufolge Rückzugs des Strafantrages eingestellt hat.