Aufgrund der mittelschweren Alkoholintoxikation in Verbindung mit einer sehr wahrscheinlichen (in ihrem Ausmass allerdings unklaren) Mischintoxikation mit Medikamenten und möglicherweise Cannabis sei, bei einer deutlichen Persönlichkeitsdepravation im Hinblick auf die körperlichen Auseinandersetzungen, von einer deutlichen Minderung der Impulskontrolle auszugehen (Gutachten UA act. 672 f.). Die Taten stünden mit der Suchterkrankung in engem kausalem Zusammenhang (Gutachten UA act. 688; Protokoll Berufungsverhandlung S. 12).