2.3.2. Die Gutachterin diagnostizierte beim Beschuldigten eine seit vielen Jahren bestehende schwere Suchterkrankung sowie damit im Zusammenhang stehende psychische und physische Folgeschäden (Gutachten UA act. 681). Es bestehe eine Abhängigkeit von Alkohol, Cannabinoiden, Sedativa und Hypnotika sowie von Opioiden (ICD-10: F10.2, F11.22, F12.2 und F13.2). Darüber hinaus bestehe ein schädlicher Gebrauch von Kokain (ICD-10: F14.1). Aufgrund der langjährigen Suchterkrankung sei es zudem zu einer sogenannten Persönlichkeitsdepravation gekommen (ICD-10: F10.71, F10.72).