2.3.1. Der Beschuldigte wurde im Rahmen des vorliegenden Verfahrens durch Dr. med. Bettina Mescher, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, psychiatrisch untersucht. Das von ihr erstellte forensischpsychiatrische Vorabgutachten vom 11. Oktober 2024 sowie das foren- sisch-psychiatrische Gutachten vom 12. Januar 2025 wurde von ihr an der Berufungsverhandlung soweit nötig ergänzt und erläutert. Der Beschuldigte hatte die Möglichkeit, der Sachverständigen an der Berufungsverhandlung Ergänzungsfragen zu stellen.