4.3. Mit Verfügung des Obergerichts vom 29. August 2025 wurde festgehalten, dass der Beschuldigte – unter Vorbehalt eines allfälligen Haftentlassungsgesuchs – bis zum rechtskräftigen Abschluss des Berufungsverfahrens in Sicherheitshaft bleibe. 4.4. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Beschuldigten und Erläuterung, Aktualisierung und Ergänzung des Gutachtens durch die Sachverständige Dr. med. Bettina Mescher fand am 12. Dezember 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: