Gegenstand Einfache Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz; Massnahme -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft erhob am 24. Februar 2024 Anklage gegen den Beschuldigten wegen einfacher Körperverletzung, Drohungen, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Tätlichkeiten. 2. Mit Verfügung vom 23. Januar 2025 wurde das Gesuch des Beschuldigten um vorzeitigen Massnahmenvollzug bewilligt. 3. Das Bezirksgericht Zurzach fällte am 7. Mai 2025 folgendes Urteil: