Der Beschuldigte geriet am 17. Januar 2023, um 10:38 Uhr (UA act. 8), als Lenker des Personenwagens […] (AG bbb) in eine Polizeikontrolle in U._____. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde der Beschuldigte vom Polizisten B._____ und dem Aspiranten C._____ durch die offene Seitenscheibe mehrfach aufgefordert, seinen Fahrzeug- und Führerausweis zu zeigen. Dieser Aufforderung kam der Beschuldigte nicht nach. Erst nach über einer halben Stunde (um 11:14 Uhr) stieg der Beschuldigte aus seinem Fahrzeug aus und legte die geforderten Ausweise vor (UA act. 10; GA act. 18).