3. 3.1. Der Beschuldigte meldete mit Eingabe vom 5. Februar 2024 fristgerecht Berufung an. 3.2. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten am 6. Dezember 2024 zugestellt. 3.3. Mit Berufungserklärung vom 9. Dezember 2024 beantragte der Beschuldigte sinngemäss die vollumfängliche Aufhebung des Urteils des Bezirksgerichts Kulm vom 24. Januar 2024. 3.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verzichtete mit Eingabe vom 21. Januar 2025 auf einen Nichteintretensantrag bzw. eine Anschlussberufung. -4-