5. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 800.00 c) den Kosten der Beweisführung von Fr. 23.00 d) den anderen Auslagen von Fr. 66.00 Total Fr. 1'689.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühr (lit. a) sowie die Kosten gemäss lit. b) bis d) im Gesamtbetrag von Fr. 1'689.00 auferlegt. 6. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber."